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Anforderung eines Kostenvoranschlags

Unsere Honorare werden von unserer Kanzlei immer frei festgelegt, aber im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Mandanten. Während des ersten Termins wird diese Frage in völliger Transparenz besprochen. Je nach Art Ihres Falles wird Ihnen ein Festhonorar oder den hierfür betriebenen Zeitaufwand  vorgeschlagen. Es kann auch eine Ergebnisgebühr zusätzlich zu einer festen Gebühr vorgeschlagen werden.

Unsere Tarifliste finden Sie im Anhang

Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers werden keine Gebühren erhoben.

Mangels eines spezifischen Vertrags mit dem Kunden werden die Gebühren auf € 150,00 + € 31,50 MwSt. pro Stunde festgelegt.

150,00 € H.T

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Aktenöffnung und Telekommunikation (Pauschale) - 121,00 €.

Korrespondenz jeglicher Art - 14,52 €.

Fax - 0,85 € (0,85 €) /Seite

Getippte Seite - 12,10 € - € 12,10

Anfahrt (pro Kilometer) - 0,85 €.

Kopie - 0,85 €/Seite

Die Auslagen werden dem Kunden je nach Begründung pro Position in Rechnung gestellt (Vorauskasse, Gerichtsvollzieherkosten, Terminplanung, Einschreiben, notarielle Urkunde, Versand, sowie alle Urkunden, Pakete, Reisen, Hotel, ...).

Diese Liste ist nicht limitiert.

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