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Schlichtung

Ziele einer Schlichtung.

Schlichtung ist eine der Formen der gütlichen Streitbeilegung und ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem zwei oder mehr Parteien freiwillig versuchen, mit Hilfe eines neutralen, unabhängigen und unparteiischen Dritten eine Einigung über die gütliche Beilegung ihrer Streitigkeiten zu erzielen: der von ihnen gewählt oder mit ihrer Zustimmung von dem Richter, der die Streitigkeit verhandelt, ernannte Schlichter .

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