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Unsere Tätigkeitsbereiche
02. Gesellschafts- und Vereinigungsrecht
Anwälte im Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht umfasst alle Regeln, die für die Gründung, die Lebensdauer und die Auflösung von Gesellschaften gelten. Um eine kommerzielle, industrielle und handwerkliche Tätigkeit ausüben zu können, ist die Gründung eines Unternehmens erforderlich. Die Wahl der Rechtsform des Unternehmens bedarf jedoch einer ganz besonderen Überlegung, weshalb der Einsatz von Anwälten mit perfekter gesellschaftsrechtlicher Expertise unerlässlich ist.

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